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Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Stand: November 2013

1. Geltungsbereich
1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Albatros GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit Unternehmern iSd § 14 BGB (nachfolgend „Käufer“) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließt oder anbahnt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Folgeaufträge, Verträge, Lieferungen und Nachlieferungen an den Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2. Abweichende Bedingungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Verkäufers in Textform.

2. Angebote und Aufträge
2.1. Die Katalogwaren und –preise stellen eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Käufer dar. Das Angebot ist für den Käufer bindend. Ist die Übernahme eines Auftrages für den Verkäufer nicht möglich, so erhält der Käufer hiervon unverzüglich, längstens innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebotes, eine Benachrichtigung.
2.2. Verbindlich sind die Bestellung oder Auftragsbestätigung in Textform. Soweit diese vorliegen, geben sie die Abreden der Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen einer Bestätigung in Textform.

3. Preise
3.1. Die in Preislisten, Katalogen und Angeboten des Verkäufers genannten Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, ab Werk und ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
3.2. Erhöhen sich Lohn-, Material- oder sonstige die Kalkulation beeinflussende Kosten, können diese dem Käufer weiter berechnet werden, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll.
3.3. Skizzen, Entwürfe, Mustersätze, Probedrucke und ähnliche Arbeiten/Leistungen, die vom Käufer veranlasst sind, werden gesondert berechnet.

4. Versandkosten, Verpackung und Versicherung
4.1. Bei einem Auftragswert bis 250,00 € netto werden 5,00 € netto Versandkosten berechnet. Bei höherem Auftragswert erfolgt der Versand kostenfrei.
4.2. Mehrkosten für erbetene Eilsendungen gehen zu Lasten des Käufers.
4.3. Die Wahl des Versandweges und des Verpackungsmaterials obliegt dem Verkäufer. Für die billigste Versandart wird nicht gehaftet. Eine Transportversicherung wird nicht abgeschlossen.

5. Lieferung
5.1. Der Warenversand erfolgt für den Käufer. Die Leistungsgefahr geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson nach § 447 BGB auf den Käufer über.
5.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer in Textform bestätigt werden. Bestätigte Liefertermine sind keine Fixtermine iSd § 376 HGB.
5.3. Vor dem Rücktritt wegen Lieferverzug oder wegen Falschlieferung hat der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Betriebsstörungen im Betrieb des Verkäufers oder seines Zulieferers – insbesondere durch Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse höherer Gewalt – zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten und gesetzlichen Fristen angemessen.
5.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
5.5. Der Verkäufer nimmt die ihm aufgrund der Verpackungsordnung obliegenden Pflichten wahr. Bei einem Kauf auf Probe kann eine Rückgabe der Verpackungen erst nach Ablauf der Probefrist erfolgen. Sonst kann der Käufer Verpackungen im Betrieb des Verkäufers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Verkäufer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware bzw. Ablauf der Probezeit, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Käufer. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

6. Probeaufträge
6.1. Mit der Vereinbarung von Probefristen bei der Auftragserteilung / Bestellung wird ein auflösbarer Kauf auf Probe gemäß §§ 454, 455 BGB abgeschlossen.
6.2. Der Vertrag kann durch eine Erklärung des Käufers zur Warenrückgabe ( Missbilligungserklärung ) innerhalb der vereinbarten Probefrist aufgelöst werden.
6.3. Die Lieferung der auf Probe bestellten Ware erfolgt mit einer Proformarechnung / einem Lieferschein, die/der am Tag der Versandbereitschaft erstellt wird. Die Probefrist beginnt mit dem Datum der Proformarechnung / des Lieferscheins und wird gemäß §§ 187 Abs. 1, 188 BGB berechnet.
6.4. Die Missbilligungserklärung kann nur gegenüber dem Büro am Sitz des Verkäufers, der Albatros GmbH, Im Bulloh 7+22, 29331 Lachendorf, abgegeben werden. Der dortige Zugang in Textform ist entscheidend.
6.5. Die Außendienstmitarbeiter des Verkäufers und die für ihn tätigen Handelsvertreter sind zur Entgegennahme und Weitergabe von Missbilligungserklärungen nicht berechtigt und nicht verpflichtet.
6.6. Die Aufgabe von Nachbestellungen zu Probelieferungen durch den Käufer verkürzt die vereinbarte Probefrist und stellt eine endgültige Billigung der Probelieferung dar.
6.7. Die Warenrückholung erfolgt ausschließlich durch den Verkäufer. Sie ist mit dem zuständigen Mitarbeiter in dem Büro am Sitz des Verkäufers telefonisch oder in Textform abzustimmen. Zur Annahme von Warenrücksendungen durch den Käufer ist der Verkäufer nicht verpflichtet.
6.8. Für eine schadensfreie Rückholung müssen der Verkaufsständer und die Ware wieder mit den Original-Kartonagen verpackt werden. Daher ist das Verpackungsmaterial während der Probezeit aufzubewahren. Bei Verlust ist Verpackungsmaterial für die Rückholung bei dem Verkäufer gegen Kostenerstattung anzufordern.
6.9. Es darf nur einwandfreie Ware zurückgegeben werden. Beschädigte, verschmutzte oder unverkäufliche Ware wird nicht gutgeschrieben und verbleibt bei dem Käufer.
6.10. Unberechtigt zurückgegebene Ware wird kostenpflichtig an den Käufer zurückgesandt. Scheitert die Rücksendung aus Gründen die der Käufer zu vertreten hat, werden Lagerkosten berechnet. Eingelagerte Ware wird auf Kosten des Käufers entsorgt, wenn auch nach Ablauf von zwei Monaten, nach einer Aufforderung in Textform, eine Abholung nicht erfolgt ist.
6.11. Lässt der Käufer es an der erforderlichen Mitwirkung für eine Warenrückholung fehlen, kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Frist die Rücknahme der Ware ablehnen und Schadensersatz bis zur Höhe der vereinbarten Preise sowie Ersatz des Verzögerungsschadens beanspruchen, §§ 280, 281 BGB.
6.12. Der Käufer ist auch während der Probezeit zum Weiterverkauf im regulären Geschäftsgang berechtigt.
6.13. Wird zu Warenretouren die Erteilung einer Gutschrift erforderlich, ist hierfür nach § 14 Abs. 4 UStG die Mitteilung der Steuernummer bzw. der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers an den Verkäufer erforderlich. Ohne diese Mitwirkung des Käufers wird eine Gutschrift nicht erstellt und der Käufer bleibt zum Ausgleich des Gesamtrechnungsbetrages verpflichtet.
6.14. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Textform und können nur mit einem Mitarbeiter im Büro am Sitz des Verkäufers getroffen werden.

7. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
7.1. Rechnungen zu unbedingten Bestellungen werden unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt und zum Versand gegeben.
7.2. Die Rechnungsbeträge zu unbedingten Bestellungen sind innerhalb von 7 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes in Textform vereinbart ist. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs (Wertstellung) beim Verkäufer. Skonto wird nach dem Warenwert berechnet.
7.3. Rechnungen zu Probeaufträgen gemäß Ziff. 6 werden nach Ablauf der Probezeit und unter Berücksichtigung erfolgter Warenrückholungen erstellt. Rechnungen zu Probeaufträgen sind sofort zur Zahlung fällig.
7.4. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7.5. Bei einem Zahlungsverzug oder einer objektiv erkennbaren Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder des Zahlungsverhaltens des Käufers sowie bei einem Wechsel- oder Scheckprotest des Käufers werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur Zurückbehaltung noch ausstehender Lieferungen oder Lieferung gegen Vorauszahlung berechtigt.
7.6. Bei Übermittlung einer falschen Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr haftet der Käufer für den entstehenden Schaden.
7.7. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Die Geltendmachung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechtes nach §§ 369 ff. HGB ist ausgeschlossen.

8. Beanstandungen, Gewährleistung und Verjährung
8.1. Es gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB.
8.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, von sich aus mangelhafte Ware zurückzusenden. Der Verkäufer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Der Käufer hat dem Verkäufer die hierfür erforderlichen Informationen zu erteilen.
8.3. Bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. der Ziff. 10. – Minderung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.4. Sachmängelansprüche aus der Lieferung beweglicher Sachen an gewerbliche Unternehmer verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
8.5. Sendungen, bei denen der Zustand oder das Gewicht auf einen Transportschaden schließen lassen, dürfen durch den Käufer nur nach Dokumentation in den Transportpapieren übernommen werden.
8.6. Bei Sachmängelgewährleistungsansprüchen dürfen Zahlungen des Käufers nur in dem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Zahlungen können nur dann zurückbehalten werden, wenn dem Verkäufer eine Mängelrüge vorliegt, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Bei zu Unrecht gerügten Mängeln steht dem Verkäufer insoweit ein Aufwendungsersatzanspruch zu.

9. Haftung
9.1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Vertragspflichten und aus unerlaubter Handlung, sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen – ausgeschlossen.
9.2. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit zwingend gehaftet wird, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Umfang des Schadensersatzanspruches wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

10. Eigentumsvorbehalt und Rücktrittsvorbehalt
10.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, § 449 BGB.
10.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, auch auf solche aus vorangegangenen Lieferungen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
10.3. Der Käufer darf Eigentumsvorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Zahlungsverzug ist, verkaufen oder veräußern.
10.4. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf oder der Veräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Erteilung des Auftrags an den Verkäufer abgetreten, der die Abtretung annimmt.
10.5. Der Verkäufer ist bei Probeaufträgen auch vor Ablauf der Billigungsfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder sich mit Zahlungen aus vorangegangenen Lieferungen im Verzug befindet. Ein Rücktrittsrecht besteht für den Verkäufer auch dann, wenn sich die Kreditwürdigkeit des Käufers vor Ablauf der Billigungsfrist aufgrund objektiv nachprüfbarer Umstände so wesentlich verschlechtert, dass der Zahlungsanspruch des Verkäufers ernsthaft gefährdet ist.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers. Dieser ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
11.2. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung, bei grenzüberschreitendem Warenverkehr gilt das UN-Kaufrecht (CISG).
11.3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12. Datenschutz
12.1. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist, die Daten an Dritte (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

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